Informationen zum Baugebiet "Zur Laage IV", Gamsen
Das Baugebiet "Zur Laage IV" ist vorwiegend geplant für den Einfamilien- und Doppelhausbau, unterteilt in mehrere Bereiche mit jeweils einheitlichen Gebäudeformen, wie ein- oder zweigeschossiges Erscheinungsbild, im Bebauungsplan festgesetzte Dachformen und Firstrichtungen.

In dem Baugebiet "Zur Laage IV" steht nur noch ein Grundstück zur Verfügung.
Verkauf der Flächen: sofort
Baubeginn: sofort
Kaufpreis pro m²: 98,-- €
Flächengröße: 962 m²
Erschließung: gesichert
Endausbau geplant: je nach Baufortschritt der Wohnbebauung
Besonderheiten:
Aufgrund des günstigen kiesigen Untergrundes wird im gesamten Baugebiet das Oberflächenwasser versickert. Hierzu werden Grünflächen im Straßenseitenraum angelegt. Ein Regenwasserkanal kann somit entfallen. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist ebenfalls zu versickern und direkt auf den Grundstücken abzuleiten.
Kaufpreise der Grundstücke:

Der nachfolgende Plan zeigt Ihnen die verkauften Grundstücke im Baugebiet „Zur Laage IV“:

- Wo erhalte ich nähere Informationen zu den Bebauungsvorschriften der einzelnen Grundstücke?
- Was beinhaltet der vollerschlossene Kaufpreis bei einem Grundstückskauf von der GEG?
- Wo erhalte ich nähere Informationen zu den nicht von der GEG übernommenen Baunebenkosten?
- Welche weiteren Kosten fallen beim Kauf eines Grundstückes an?
- Wo erhalte ich Auskünfte zur Wohnbauförderung?
Hier die Antworten:
1. Wo erhalte ich nähere Informationen zu den Bebauungsvorschriften der einzelnen Grundstücke?
Die Auskünfte erteilt Ihnen:
Stadt Gifhorn: Fachbereich 61 – Planung und Bauordnung
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 – 88-0
Ihr Ansprechpartner ist dort:
Herr Storbeck
Tel.: 05371 – 88-243
E-Mail:Sven.Storbeck@stadt-gifhorn.de
2. Was beinhaltet der vollerschlossene Kaufpreis bei einem Grundstückskauf von der GEG?
Die GEG verkauft die Grundstücke vollerschlossen im Hinblick auf die Ersterschließung. Danach beinhaltet der Kaufpreis i. d. Regel folgende Erschließungskostenpositionen:
- Ausbau der Straßenflächen
- Bau eines Schmutzwasserhauptkanals
- Herstellung eines Schmutzwasserhausanschlusses mit einem Kontrollschacht
- Bau der Straßenbeleuchtung
- Gestaltung und Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen sowie des Straßenbegleitgrüns mit Versickerungsflächen für Regenwasser
Nicht im Kaufpreis enthalten und vom Käufer gesondert zu zahlen sind:
- Die jeweiligen Baukostenzuschüsse sowie die Hausanschlusskosten für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation
- Sämtliche Vertrags- und Vertragsnebenkosten sowie Notar- und Gerichtskosten
- Kosten der Gebäudeeinmessung
Bei wenigen Grundstücken sind Abweichungen bzw. Ergänzungen erforderlich.
3. Wo erhalte ich nähere Informationen zu den nicht von der GEG übernommenen Baunebenkosten?
Stromanschluss / Wasseranschluss / Gasanschluss:
LSW - LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG
Im Heidland 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371 – 8020
Ansprechpartner: Abteilung Hausanschlüsse
05362 – 12388 oder 05371 – 802110
www.LSW.de
Die Kosten der Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telecom betragen ohne Berücksichtigung der Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück i.d.R. ca. 5.000,- € insgesamt.
Lageplan:
Erdmann, Jürgen Dipl.-Ing.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Knickwall 16, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371 – 98360
Die Kosten für einen Lageplan für ein Einfamilienhaus betragen etwa 160 €.
Die Kosten für die Einmessung des Hauses richten sich nach dem Gebäudeherstellungswert. Bei einem Herstellungswert von 50.000 - 250.000 € betragen die Vermessungskosten ca. 744 €, bei einem Herstellungswert von 250.000 - 500.000 € betragen sie ca. 1.395 €.
4. Welche weiteren Kosten fallen beim Kauf eines Grundstückes an?
- Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt 4,5 % des Kaufpreises - Notariatsgebühren
Notariatsgebühren werden fällig für die Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrages - Gerichtskosten
Gerichtskosten entstehen für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch
Beispiel: bei einem Kaufpreis von 70.000 € fallen Notariatsgebühren und Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.500 € an.
5. Wo erhalte ich Auskünfte zur Wohnbauförderung?
Im Auftrag des Landes Niedersachsen fördert die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) Wohneigentum für kinderreiche Familien (Familien mit 2 und mehr Kindern) und schwerbehinderte Menschen mit Baudarlehen.
Das Land unterstützt den Neubau sowie die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau/Umbau oder Erweiterung von eigengenutztem Wohnraum mit zunächst zinslosen Baudarlehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Stadt Gifhorn, Fachbereich Bauverwaltung
Herr Sottke
Telefon: 05371 / 88206
Fax: 05371 / 88258
E-Mail: Hansjuergen.Sottke@stadt-gifhorn.de
Weitere Informationen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank
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