FAQ

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wo erhalte ich nähere Informationen zu den Bebauungsvorschriften der einzelnen Grundstücke?

Die Auskünfte erteilt Ihnen

Stadt Gifhorn,
Fachbereich 63 – Bauordnung

Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Telefon: 05371-880

Ihr Ansprechpartner sind

Frau Möhle
Telefon: 05371-88243
hedda.moehle@stadt-gifhorn.de

Frau Wien
Telefon: 05371-88179
svenja.wien@stadt-gifhorn.de

Was beinhaltet der vollerschlossene Kaufpreis bei einem Grundstückskauf von der GEG?

Die GEG verkauft die Grundstücke i.d.R. vollerschlossen im Hinblick auf die Ersterschließung. Danach beinhaltet der Kaufpreis in der Regel folgende Erschließungskostenpositionen:

  • Ausbau der Straßenflächen
  • Bau der Kanalisation
  • Herstellung eines Schmutzwasserhausanschlusses mit einem Kontrollschacht
  • Bau der Straßenbeleuchtung
  • Gestaltung und Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen sowie des Straßenbegleitgrüns

Nicht im Kaufpreis enthalten und vom Käufer gesondert zu zahlen sind:

  • Die jeweiligen Baukostenzuschüsse sowie die Hausanschlusskosten für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation
  • Sämtliche Vertrags- und Vertragsnebenkosten sowie Notar- und Gerichtskosten
  • Kosten der Gebäudeeinmessung

Bei wenigen Grundstücken sind Abweichungen bzw. Ergänzungen erforderlich.

Wo erhalte ich nähere Informationen zu den nicht von der GEG übernommenen Baunebenkosten?

Stromanschluss, Wasseranschluss und Gasanschluss:

LSW – LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG
Im Heidland 1
38518 Gifhorn
Telefon: 05371-8020

Ansprechpartner:
Abteilung Hausanschlüsse
Telefon: 05362-12388 oder 05371-802110
Web: lsw.de

Die Kosten der Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telekom betragen – ohne
Berücksichtigung der Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück – in der Regel insgesamt ca. 5.000,- €.

Welche weiteren Kosten fallen beim Kauf eines Grundstückes an?

Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt 5 % des Kaufpreises.

Notariatsgebühren
Notariatsgebühren werden fällig für die Beurkundung und Abwicklung des
Kaufvertrages.

Gerichtskosten
Gerichtskosten entstehen für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.


Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 70.000 Euro fallen Notariatsgebühren und
Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.500 € an.

Wo erhalte ich Auskünfte zur Wohnbauförderung?

Im Auftrag des Landes Niedersachsen fördert die Investitions- und Förderbank
Niedersachsen (Nbank) Wohneigentum für Familien  mit mindestens einem Kind und schwerbehinderte Menschen mit Baudarlehen.

Das Land unterstützt den Neubau sowie die Schaffung von Wohnraum durch
Ausbau/Umbau oder Erweiterung von eigengenutztem Wohnraum mit zunächst zinslosen
Baudarlehen.

Nähere Informationen

Stadt Gifhorn
Fachbereich 60 – Bauverwaltung

Ansprechpartner: Herr Sottke
Tel.: 05371-88206
Fax: 05371-88258
hansjuergen.sottke@stadt-gifhorn.de


Weitere Informationen

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen Nbank

Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511-300310
info@nbank.de