FAQ – häufig gestellte Fragen
Die Auskünfte erteilt Ihnen
Stadt Gifhorn,
Fachbereich 63 – Bauordnung
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Telefon: 05371-880
Ihr Ansprechpartner sind
Frau Möhle
Telefon: 05371-88243
hedda.moehle@stadt-gifhorn.de
Frau Wien
Telefon: 05371-88179
svenja.wien@stadt-gifhorn.de
Die GEG verkauft die Grundstücke i.d.R. vollerschlossen im Hinblick auf die Ersterschließung. Danach beinhaltet der Kaufpreis in der Regel folgende Erschließungskostenpositionen:
- Ausbau der Straßenflächen
- Bau der Kanalisation
- Herstellung eines Schmutzwasserhausanschlusses mit einem Kontrollschacht
- Bau der Straßenbeleuchtung
- Gestaltung und Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen sowie des Straßenbegleitgrüns
Nicht im Kaufpreis enthalten und vom Käufer gesondert zu zahlen sind:
- Die jeweiligen Baukostenzuschüsse sowie die Hausanschlusskosten für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation
- Sämtliche Vertrags- und Vertragsnebenkosten sowie Notar- und Gerichtskosten
- Kosten der Gebäudeeinmessung
Bei wenigen Grundstücken sind Abweichungen bzw. Ergänzungen erforderlich.
Stromanschluss, Wasseranschluss und Gasanschluss:
LSW – LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG
Im Heidland 1
38518 Gifhorn
Telefon: 05371-8020
Ansprechpartner:
Abteilung Hausanschlüsse
Telefon: 05362-12388 oder 05371-802110
Web: lsw.de
Die Kosten der Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Strom und Telekom betragen – ohne
Berücksichtigung der Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück – in der Regel insgesamt ca. 5.000,- €.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt 5 % des Kaufpreises.
Notariatsgebühren
Notariatsgebühren werden fällig für die Beurkundung und Abwicklung des
Kaufvertrages.
Gerichtskosten
Gerichtskosten entstehen für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 70.000 Euro fallen Notariatsgebühren und
Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.500 € an.
Im Auftrag des Landes Niedersachsen fördert die Investitions- und Förderbank
Niedersachsen (Nbank) Wohneigentum für Familien mit mindestens einem Kind und schwerbehinderte Menschen mit Baudarlehen.
Das Land unterstützt den Neubau sowie die Schaffung von Wohnraum durch
Ausbau/Umbau oder Erweiterung von eigengenutztem Wohnraum mit zunächst zinslosen
Baudarlehen.
Nähere Informationen
Stadt Gifhorn
Fachbereich 60 – Bauverwaltung
Ansprechpartner: Herr Sottke
Tel.: 05371-88206
Fax: 05371-88258
hansjuergen.sottke@stadt-gifhorn.de
Weitere Informationen
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen Nbank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511-300310
info@nbank.de